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   VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11.F, 9 K 3892/11   

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https://dejure.org/2014,14807
VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11.F, 9 K 3892/11 (https://dejure.org/2014,14807)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.03.2014 - 9 K 3892/11.F, 9 K 3892/11 (https://dejure.org/2014,14807)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. März 2014 - 9 K 3892/11.F, 9 K 3892/11 (https://dejure.org/2014,14807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 BBG, § 47 BBG, § 84 Abs 2 SGB 9, Art 5 EGRL 2000/78
    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - inhaltliche Bestimmtheit des ärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11
    Das ärztliche Gutachten, das die Annahme der Diensunfähigkeit rechtfertigen soll, muss auf eindeutig angegebenen Befunden und Diagnosen beruhen (Anschluss an BVerwG U. v. 25.7.2013 2 C 12.11 ZBR 2014, 89, 90 Rn. 22).

    Das ärztliche Gutachten hat lediglich die Aufgabe, die darauf aufbauende eigenverantwortliche Entscheidung des Dienstherrn über die Frage vorzubereiten, ob Dienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit besteht (BVerwG U. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - ZBR 2014, 89, 91 Rn. 28 m.w.N.).

    Damit setzt die Regelung voraus, dass ein Gutachten erstellt wird, das auf einer fundierten Tatsachenbasis beruht, die Befund- und Anknüpfungstatsachen benennt, das Ausmaß der konkreten Einschränkungen bezeichnet und deren Bedeutung für die künftige Leistungsentwicklung einschätzt (vgl. BVerwG U. v. 25.7.2013, a.a.O. S. 90 Rn. 22).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11
    Werden solche Vorkehrungen unterlassen, hindert dies eine einseitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstherrn, weil darin eine nicht rechtfertigungsfähige unmittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung läge (EuGH U. v. 11.4.2013 - Rs. C-335/11 - ZBR 2013, 341 = AGG-ES E.III.11 Art. 1 RL 2000/78/EG Nr. 2 Rn. 67 - "Ring u.a.").
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.03.2014 - 9 K 3892/11
    Beamtinnen und Beamte sind Beschäftigte i. S. d. § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX (BVerwG B. v. 4.9.2012- 6 P 5.11 - ZTR 2013, 103, 104 Rn. 12 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Trenk-Hinterberger in Handkommentar zum Sozialgesetzbuch IX, hrsg.
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